
Auf Grund der aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bleibt die Kinemathek bis auf weiteres geschlossen. Bis wir wieder für Sie da sein dürfen, empfehlen wir Ihnen unser Streaming-Angebot Kinemathek⁺. Hier finden Sie von uns ausgewählte Filme, die wir regelmäßig auswechseln.
Der Atomwaffenverbotsvertrag
Am 22.1.2021 tritt der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) feiert diesen besonderen Tag mit Redebeiträgen von Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Roland Blach, Andreas Zumach und Stefan Maaß. Musikalisch wird die Übertragung begleitet von Eriko Takezawa-Friedrich und Reinhold Friedrich. Die Feierlichkeit wird Punkt 12 Uhr aus dem Kinosaal der Kinemathek übertragen. Wir freuen uns darauf und sind sehr gespannt.
Mitglied werden
Fördern Sie Filmkunst !
Wir laden unsere Besucher*innen und Freund*innen ein, Mitglied der Kinemathek Karlsruhe e.V. (wir sind ein gemeinnütziger Verein) zu werden. Mit Ihrer Mitgliedschaft fördern Sie den Erhalt und die besondere Qualität des Programms. Sie erhalten damit ermäßigten Eintritt zu allen Vorführungen der Kinemathek und die ermäßigte Abogebühr bei Kinemathek⁺. Über Filmwochen, Diskussionen, Vorträge oder einzelne Filmreihen – die von der Kinemathek Karlsruhe begleitend zum Filmprogramm veranstaltet werden – werden Sie rechtzeitig informiert. Schüler*innen, Studierenden, Arbeitslosen und Rentner*innen bieten wir eine ermäßigte Mitgliedschaft an.
Wenn Sie die Kinemathek in besonderem Maße fördern möchten, besteht die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft.
Das Antragsformular kann hier herunter geladen werden.
Jahresbeitrag: 25 € / ermäßigt 18 € / Fördermitglied 75 € / Firmenmitglied 150 €
Mitglieder erhalten einen ermäßigten Eintritt von 6 € pro Vorstellung.
Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag per E-Mail an info@kinemathek-karlsruhe.de, damit wir Ihnen den Mitgliedsausweis zuschicken können. Alternativ können Sie den Antrag an der Kasse abgeben. Die Bezahlung läuft über eine jederzeit widerrufbare Einzugsermächtigung – diese erspart uns viel Verwaltungs- und Schreibaufwand.